Bedingungen
Artikel Definitionen
Artikel 2 Identität
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel Angebote und Vertragsabschluss
Artikel Preise, Änderungen und Mehraufwand
Artikel Zahlung
Artikel Lieferzeit
Artikel 8 Lieferung und Risiko
Artikel 9 Eigentumsvorbehalt
Artikel0 Anzeige
Artikel Rückzug
Artikel Garantie
Artikel Haftung von Divoza
Artikel4 Höhere Gewalt
Artikel Aussetzung und Auflösung
Artikel Verfall
Artikel Geistiges Eigentum
Artikel Geltendes Recht und Streitigkeiten
BEDINGUNGEN
Divoza Equestrian Sports BV, Divoza Horseworld Enschede BV, Divoza Horseworld Heteren BV, Divoza Horseworld Staphorst BV und Divoza Horseworld Zoetermeer BV, Divoza Horseworld Harmelen BV
Inhaltsverzeichnis
1. Definitionen
2. Identität
3. Anwendbarkeit
4. Angebote und Vertragsabschluss
5. Preise, Änderungen und Mehrarbeiten
6. Zahlung
7. Lieferzeit
8. Lieferung und Risiko
9. Eigentumsvorbehalt
10. Werbung
11. Widerruf
12. Garantie
13. Haftung von Divoza
14. Höhere Gewalt
15. Suspendierung und Auflösung
16. Ablauf
17. Geistiges Eigentum
18. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
1. Definitionen
In diesen Bedingungen gelten:
Bedenkzeit: die Frist, innerhalb derer der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann.
Verbraucher: die Gegenpartei, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt.
Widerrufsrecht: die Möglichkeit für den Verbraucher, innerhalb der Bedenkzeit vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten.
Divoza: Divoza Horseworld Enschede BV, Divoza Horseworld Heteren BV, Divoza Equestrian Sports BV, Divoza Horseworld Staphorst BV und Divoza Equestrian Sports Zoetermeer BV, Divoza Horseworld Harmelen BV, einzeln und/oder gemeinsam.
Vertrag: der Vertrag über den Verkauf und die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch Divoza an eine Gegenpartei.Defin
Fernabsatzvertrag: eine Vereinbarung, bei der im Rahmen eines von Divoza organisierten Systems für den Fernabsatz von Produkten und/oder Dienstleistungen bis einschließlich des Abschlusses der Vereinbarung ausschließlich eine oder mehrere Techniken zur Fernkommunikation verwendet werden.
Gegenpartei: jede natürliche oder juristische Person, mit der Divoza einen Vertrag abschließt oder ein Angebot macht.
2. Identität
Divoza Equestrian Sports BV
Handelt unter den Namen: Divoza Ruitersport BV, Divoza Horseworld, Horseworld, DIVOZA’S Horseland und DVOZA’S Horsepower.
Geschäfts- und Besucheradresse: Zernikelaan 16, 9351 VA Leek
Telefonnummer: 0594-512145
E-Mail-Adresse: info@divoza.com
Handelskammernummer: 59032650
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL853288422B01
Divoza Horseworld Enschede BV
Handelt unter dem/den Namen: Divoza Horseworld Enschede BV
Geschäfts- und Besuchsadresse: Westerval 20, 7545 MZ Enschede
Telefonnummer: 0594-512145
E-Mail-Adresse: info@divoza.com
IHK: 02084038
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL813294101B01
Divoza Horseworld Heteren BV
Handelsname(n): Divoza Horseworld Heteren BV
Geschäfts- und Besucheradresse: Ressenerbroek 16, 6666 MR Heteren
Telefonnummer: 0594-512145 oder 026-4740065
E-Mail-Adresse: info@divoza.com oder heteren@divoza.com
IHK: 09142234
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL813293236B01
Divoza Horseworld Staphorst BV
Handelt unter dem/den Namen: Divoza Horseworld Staphorst BV
Geschäfts- und Besucheradresse: Wethouder Buitenhuisstraat 4a, 7951 SM Staphorst
Telefonnummer: 0594-512145
E-Mail-Adresse: info@divoza.com
IHK: 51192853
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL823143594B01
Divoza Equestrian Sports Zoetermeer BV
Handelsname(n): Divoza Ruitersport Zoetermeer BV
Geschäfts- und Besuchsadresse: Edelgasstraat 45, 2718 SX Zoetermeer
Telefonnummer: 0594-512145 oder 079-3521571
E-Mail-Adresse: info@divoza.com oder zoetermeer@divoza.com
IHK: 27146086
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL802564094B01
Divoza Horseworld Harmelen BV
Handelsname(n): Divoza Horseworld Harmelen BV
Geschäfts- und Besucheradresse: Industrieweg 8, 3481MD Harmelen.
Telefonnummer: 0594-512145
E-Mail-Adresse: Harmelen@divoza.com
IHK: 69161291
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL857760373B01
3. Anwendbarkeit
3.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und/oder Offerten aus und für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch Divoza. Die Gegenpartei, mit der einmalig ein Vertrag auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurde, erklärt sich mit der Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf künftige und/oder nachfolgende Verträge mit Divoza einverstanden.
3.2. Von der Gegenpartei verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Bedingungen, die von den Geschäftsbedingungen von Divoza abweichen, werden von Divoza ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, sie wurden von Divoza ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
3.3. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise nicht durchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des übrigen Teils der betreffenden Bestimmung.
3.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge und/oder Bestellungen mit Divoza, für deren Ausführung Divoza Dritte einschalten muss.
3.5. Wenn Divoza nicht immer die strikte Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass Divoza in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.
4. Angebote und Vertragsabschluss
4.1. Alle Angebote von Divoza sind völlig unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Vereinbarungen sowie Änderungen oder Aufhebungen derselben sind für Divoza nur dann verbindlich, wenn sie von Divoza schriftlich bestätigt wurden. Die Gegenpartei ist an ihre Bestellung oder Einreichung gebunden, auch wenn Divoza den Vertrag nicht schriftlich bestätigt.
4.2. Bei einer elektronisch (beispielsweise über die Website oder per E-Mail) aufgegebenen Bestellung bedeutet eine schriftliche Bestätigung auch eine Bestätigung per E-Mail an die von der Gegenpartei angegebene E-Mail-Adresse.
4.3. Unterlagen oder Daten (einschließlich Größen, Gewichte, Mengen usw.), die von oder im Namen von Divoza bei oder nach Abschluss des Vertrags bereitgestellt werden, sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
4.4. Divoza hat jederzeit das Recht, Bestellungen und/oder Aufträge abzulehnen oder die Lieferung und/oder Ausführung mit zusätzlichen Bedingungen zu verknüpfen.
5. Preise, Änderungen und Mehrarbeiten
5.1. Alle im Angebot von Produkten oder Dienstleistungen von Divoza angegebenen Preise sind in Euro (€) angegeben und verstehen sich inklusive Umsatzsteuer, Verpackung und staatlicher (Steuer-)Abgaben wie Einfuhrzölle, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben und/oder vereinbart wurde.
5.2. Alle im Produkt- oder Leistungsangebot von Divoza genannten Preise sind unverbindlich und können jederzeit geändert werden.
5.3. Im Falle einer Kostenerhöhung zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und seiner vollständigen Erfüllung und unabhängig von der Vorhersehbarkeit dieser Erhöhung ist Divoza berechtigt, den Preis entsprechend zu erhöhen, sodass diese Kostenerhöhung vollständig oder anteilig darin berücksichtigt wird. Als Kostensteigerungen gelten insbesondere Kostensteigerungen aufgrund von Erhöhungen oder Änderungen von Löhnen, Gebühren, Steuern, Zöllen, Abgaben, Frachten, Umlagen, Rohstoff- und Energiepreisen sowie Wechselkursänderungen, Kostensteigerungen der Lieferanten oder Gesetzesänderungen. Die Gegenpartei hat das Recht, den Vertrag für den noch nicht erfüllten Teil innerhalb von 5 Tagen, nachdem Divoza die Gegenpartei über eine solche Preiserhöhung informiert hat, aufzulösen, es sei denn, die Preiserhöhung ist das Ergebnis einer gesetzlichen Bestimmung.
5.4. Der Verbraucher ist berechtigt, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung zu kündigen, wenn die unter 5.3 beschriebene Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss eintritt, es sei denn, Divoza teilt dem Verbraucher dann innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Erklärung mit, dass sie bereit ist, den Vertrag auf der Grundlage des ursprünglichen Vertrags auszuführen, oder wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.
5.5. Divoza hat das Recht, bei der Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen mit einem Rechnungswert, der unter einem von ihr festzulegenden Betrag liegt, einen gesonderten Betrag für Verwaltungs- und/oder Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen.
5.6. Die Vereinbarung beinhaltet die Befugnis von Divoza, alle zusätzlich ausgeführten Arbeiten separat in Rechnung zu stellen. Als Mehrarbeit gilt alles, was Divoza im Einvernehmen mit der Gegenpartei während der Vertragserfüllung über die im Vertrag und/oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannten Mengen hinaus liefert und/oder installiert, bzw. alles, was Divoza über die im Vertrag und/oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannten Mengen hinaus ausführt.
5.7. Die Gegenpartei ist verpflichtet, den Selbstkostenpreis der Verpackung zu zahlen, wenn diese nicht von Divoza zurückgenommen wird. Divoza ist berechtigt, die Verpackung nicht zurückzunehmen.
5.8. Wenn eine Preiserhöhung nicht auf dem Preisschild eines Artikels berücksichtigt wurde, ist der Preis an der Kasse und auf der Website maßgeblich.
6. Zahlung
6.1. Zahlungen müssen vor oder bei Lieferung erfolgen, sofern nicht schriftlich/elektronisch etwas anderes vereinbart wurde.
6.2. Wenn die Gegenpartei einen von ihr geschuldeten Betrag nicht fristgerecht bezahlt, befindet sie sich von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder vorherigen Inverzugsetzung bedarf, und auf den (Rechnungs-)Betrag sind ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat zu zahlen.
6.3. Sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung jeglicher Forderungen gegenüber der Gegenpartei gehen zu Lasten der Gegenpartei. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15 % des/der Rechnungsbetrages/Rechnungsbeträge, mindestens jedoch 500 € und sind ohne weitere Mahnung fällig.
6.4. Divoza ist jederzeit berechtigt, vor der Lieferung eine Anzahlung oder Vorauszahlung und/oder Sicherheit von der Gegenpartei zu verlangen. In diesem Fall kann die Gegenpartei vor Leistung der vereinbarten Vorauszahlung und/oder Sicherheit keine Rechte hinsichtlich der Ausführung der Bestellung oder Dienstleistung(en) geltend machen.
6.5. Die Gegenpartei ist verpflichtet, etwaige Ungenauigkeiten in den Divoza übermittelten oder angegebenen Zahlungsdetails unverzüglich zu melden.
6.6. Wenn die Gegenpartei mit einer von ihr gegenüber Divoza geschuldeten Zahlung in Verzug ist und/oder wenn die Gegenpartei einer Verpflichtung aus dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt, werden alle anderen Forderungen, die Divoza gegenüber der Gegenpartei hat, sofort fällig und zahlbar, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf, und Divoza ist außerdem berechtigt, die (weitere) Erfüllung aller Verträge mit der Gegenpartei durch sie auszusetzen.
6.7. Zahlungen durch oder im Namen der Gegenpartei werden nacheinander zur Begleichung der fälligen außergerichtlichen Inkassokosten, der Rechtskosten, der fälligen Zinsen und dann in der Reihenfolge ihres Alters zur Begleichung der ausstehenden Hauptbeträge verwendet, ungeachtet etwaiger gegenteiliger Anweisungen der Gegenpartei.
6.8. Ohne die ausdrückliche Zustimmung von Divoza ist es der Gegenpartei nicht gestattet, ihre Zahlungsverpflichtung(en) gegenüber Divoza auszusetzen, aufzurechnen und/oder mit einer Forderung der Gegenpartei gegenüber Divoza zu verrechnen, aus welchem Grund auch immer. Ein Zurückbehaltungsrecht kann die Gegenpartei gegenüber Divoza nicht geltend machen.
6.9. Der Gegenpartei ist es untersagt, ihre Ansprüche gegenüber Divoza aus dem Vertrag abzutreten, zu verpfänden oder das Eigentum unter irgendeinem Titel zu übertragen.
7. Lieferzeit
7.1. Die Lieferzeit eines Kaufvertrags beträgt höchstens 30 Tage, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferzeit für einen Servicevertrag wird stets gesondert vereinbart. Die vereinbarten Lieferzeiten beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung.
7.2. Im Falle einer verspäteten Lieferung gerät Divoza erst nach schriftlicher Mahnung in Verzug.
7.3. Die von Divoza angegebenen und mit Divoza vereinbarten Lieferzeiten sind stets annähernd und gelten für Divoza nicht als verbindliche Fristen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Überschreitung der definitiven (Liefer-) Fristen oder bei Verzug nach schriftlicher Inverzugsetzung hat die Gegenpartei keinen Anspruch auf Schadenersatz und/oder Nichterfüllung irgendeiner Verpflichtung aus dem Vertrag, sondern nur die Möglichkeit, Erfüllung innerhalb einer von der Gegenpartei gesetzten angemessenen Frist zu verlangen oder den Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils aufzulösen.
7.4. Auch wenn Divoza mit einem Verbraucher handelt, ist Divoza abweichend von den Bestimmungen des Art. 7:46f Absatz 1 BW, gerät erst dann in Verzug, wenn die Lieferfrist abgelaufen ist und Divoza vom Verbraucher ausdrücklich in Verzug gesetzt wurde.
7.5. Im Falle höherer Gewalt sowie wenn eine Verzögerung durch ein – schuldhaftes oder unverschuldetes – Handeln oder Unterlassen der Gegenpartei oder eines Dritten verursacht wird, verlängert sich die Lieferfrist mindestens um die Dauer der Verzögerung.
8. Lieferung und Risiko
8.1. Die von Divoza zu liefernden Produkte gelten in dem Zeitpunkt als geliefert, in dem die Ware das Werk oder Lager (wozu auch das Werk oder Lager eines Lieferanten gehört) verlässt, auch wenn sie frachtfrei, C&F, CIF oder FOB geliefert werden; sowie – sofern eine Abholung der Produkte vereinbart wurde – zu dem der Gegenpartei mitgeteilten Zeitpunkt, an dem die Artikel zur Abholung bereit stehen.
8.2. Ab dem in 8.1 genannten Zeitpunkt der Lieferung gehen die Produkte auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei, auch wenn Divoza den Transport organisiert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und/oder der Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wurde. Sobald die Produkte beim Verbraucher eingegangen sind, gehen diese auf Kosten und Gefahr des Verbrauchers über.
8.3. Divoza bestimmt die Versandart zur Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen, wenn im Vertrag eine Lieferverpflichtung für Divoza vereinbart wurde. Wenn die Gegenpartei bestimmte Sonderanweisungen erteilt, erfolgt die Einhaltung dieser Anweisungen ausschließlich auf Kosten und Risiko der Gegenpartei. Die Kosten der Lieferung gehen zu Lasten der Gegenpartei, es sei denn, der Vertrag wurde mit einem Verbraucher geschlossen.
8.4. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Produkte beim ersten Angebot entgegenzunehmen bzw. abzuholen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, ist Divoza berechtigt, ihm eine Frist von mindestens acht Tagen zu setzen. Nimmt die Gegenpartei die Lieferung nicht innerhalb dieser zusätzlichen Frist ab, gehen alle daraus resultierenden Folgen, einschließlich der Lagerkosten, zu Lasten der Gegenpartei. Divoza ist dann insbesondere berechtigt, den Vertrag zu kündigen und/oder Schadensersatz zu verlangen.
8.5. Hausbesuche auf Kundenwunsch, wie z. B. Anproben und Kontrollen, können gegen Rechnung erfolgen und sind sofort innerhalb von 8 Tagen zu bezahlen. Bei einer Stornierung innerhalb von 5 Werktagen vor dem vereinbarten Termin haftet der Kunde für die in Rechnung gestellten Kosten.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Alle von Divoza gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Divoza geschuldeten Beträge aus den mit der Gegenpartei geschlossenen Verträgen Eigentum von Divoza. Hierzu zählen Zinsen und Kosten sowie Ansprüche aufgrund der Nichteinhaltung der Vereinbarung durch die andere Vertragspartei. Darüber hinaus geht das Eigentum erst dann auf die Gegenpartei über, wenn die Gegenpartei sämtliche Forderungen von Divoza, einschließlich derjenigen aus anderen Lieferungen, vollständig bezahlt hat. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts hinsichtlich der Lagerkosten sowie die Aufrechnung dieser Kosten mit den von ihr geschuldeten Leistungen ist dem Vertragspartner nicht gestattet.
9.2. Die Gegenpartei verpflichtet sich, die gelieferten und/oder zur Verfügung gestellten Produkte getrennt zu lagern und deutlich als Eigentum von Divoza zu kennzeichnen. Kommt die Gegenpartei dieser Verpflichtung nicht nach, wird vermutet, dass die bei der Gegenpartei vorhandenen Produkte des von Divoza zur Verfügung gestellten oder gelieferten Typs Divoza gehören.
9.3. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte ganz oder teilweise zu Gunsten Dritter zu veräußern, an Dritte zu vermieten, ihnen die Nutzung zu überlassen, zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten, außer beispielsweise im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung wird der geschuldete Betrag unabhängig von den Zahlungsbedingungen sofort und in voller Höhe fällig und zahlbar. Im Falle einer Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner mit Vertragsabschluss sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Rechte zur Einziehung des Kaufpreises an Divoza ab.
9.4. Unbeschadet aller sonstigen ihr zustehenden Rechte ist Divoza von der Gegenpartei unwiderruflich dazu befugt, bei Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber Divoza deren Räumlichkeiten ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zu betreten und die von ihr gelieferten und ihr gehörenden Produkte wieder in Besitz zu nehmen.
9.5. Im Falle einer Pfändung, eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs oder einer Insolvenz wird die Gegenpartei den pfändenden Gerichtsvollzieher, den Verwalter oder den Treuhänder unverzüglich über die (Eigentums-)Rechte von Divoza informieren.
10. Werbung
10.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Produkt unverzüglich nach der Lieferung zu prüfen. Die Gegenpartei muss prüfen, ob die Qualität und/oder Quantität der gelieferten Waren dem Vereinbarten entspricht und die Anforderungen erfüllt, die die Parteien diesbezüglich vereinbart haben.
10.2. Reklamationen bezüglich sichtbarer Mängel oder Unzulänglichkeiten an der Verpackung und/oder den betreffenden Produkten müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung, schriftlich und mit Begründung erfolgen, andernfalls gilt die Lieferung als von der Gegenpartei genehmigt und alle Ansprüche gegen Divoza in Bezug auf solche sichtbaren Mängel oder Unzulänglichkeiten erlöschen.
10.3. Reklamationen bezüglich nicht sichtbarer Mängel oder Unzulänglichkeiten müssen innerhalb von acht Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich erfolgen, andernfalls erlischt jeglicher Anspruch gegenüber Divoza in Bezug auf solche Mängel. Nicht sichtbare Mängel oder Unzulänglichkeiten sind vom Verbraucher innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung schriftlich zu melden.
10.4. Reklamationen bezüglich der Rechnungen von Divoza müssen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden, andernfalls gilt die Rechnung als richtig und vollständig und jeglicher diesbezüglicher Anspruch gegenüber Divoza erlischt.
10.5. Geringe Abweichungen in der Ausführung, insbesondere geringfügige Farbunterschiede, oder geringfügige Materialfehler stellen niemals einen Reklamationsgrund dar.
10.6. Eine Reklamation hinsichtlich einer bestimmten Lieferung oder Art der Leistungserbringung führt nicht zur Aussetzung der (Zahlungs-)Verpflichtung(en) der Gegenpartei für diese und andere Lieferungen und berechtigt die Gegenpartei auch nicht zur Aufrechnung.
11. Widerruf
11.1. Bei einem Fernabsatzvertrag hat der Verbraucher die Möglichkeit, innerhalb einer Widerrufsfrist von dreißig Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Bedenkzeit beginnt am Tag nach Erhalt des Produkts durch den Verbraucher oder in dessen Namen. Der Verbraucher muss Divoza vor Ablauf der Bedenkzeit informieren, und zwar mittels des schriftlichen oder elektronischen Widerrufsformulars, das Divoza zu diesem Zweck zur Verfügung stellt, oder mittels einer anderen eindeutigen schriftlichen oder elektronischen Erklärung, in der er erklärt, dass er vom Vertrag zurücktritt.
11.2. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher das Produkt und seine Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur insoweit auspacken oder verwenden, als dies erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, sendet er das Produkt mit sämtlichem gelieferten Zubehör und im Originalzustand und in der Originalverpackung innerhalb von vierzehn Tagen nach Ausübung des Widerrufsrechts gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen von Divoza an Divoza zurück.
11.3. Bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, der im Fernabsatz geschlossen wurde, hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen ab dem Tag nach Vertragsabschluss zu kündigen. Bei der Ausübung des Widerrufsrechts befolgt der Verbraucher die angemessenen und klaren Anweisungen, die Divoza ihm mit dem Angebot und/oder spätestens bei der Lieferung erteilt. Das Widerrufsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn mit der Erbringung der Dienstleistung mit seiner Zustimmung bereits begonnen wurde und die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.
11.4. Im Falle der Ausübung des in diesem Artikel genannten Widerrufsrechts trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung.
11.5. Wenn der Verbraucher einen Betrag bezahlt hat, erstattet Divoza diesen Betrag innerhalb von vierzehn Tagen nach der Stornierung zurück.
11.6. Das Widerrufsrecht kann von Divoza ausgeschlossen werden, wenn Divoza dies im Angebot oder zumindest rechtzeitig vor Vertragsabschluss deutlich erklärt hat. Der Ausschluss des Widerrufsrechts betrifft mindestens die Produkte:
a) die von Divoza gemäß den Spezifikationen des Verbrauchers erstellt wurden;
b) die eindeutig persönlicher Natur sind;
c) die naturgemäß nicht zurückgegeben werden können;
d) für einzelne Zeitungen, Bücher und Zeitschriften;
e) für Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Computersoftware, deren Siegel die Gegenpartei gebrochen hat.
f) Sonderbestellungen oder Sonderanfertigungen auf Kundenwunsch.
Der Ausschluss des Widerrufsrechts betrifft zumindest solche Dienstleistungen, mit deren Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Bedenkzeit begonnen wurde.
12. Garantie
12.1. Sofern nicht anders vereinbart, garantiert Divoza die Tauglichkeit der von ihr gelieferten Produkte für einen Zeitraum von 1 Jahr nach Lieferung unter den folgenden Bedingungen:
a) Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf solche Mängel oder Unzulänglichkeiten der gelieferten Produkte, von denen die Gegenpartei nachweist, dass sie ausschließlich oder überwiegend eine direkte Folge von Fehlern in den von Divoza gelieferten Materialien oder einer mangelhaften Verarbeitung dieser Materialien durch Divoza sind; Auf Reißverschlüsse und Schnürsenkel besteht keine Garantie.
b) geringfügige Mängel und Schäden, wie etwa geringfügige Farbunterschiede, die die Funktionseigenschaften der gelieferten und installierten Produkte nicht beeinträchtigen, fallen nicht unter die Garantie; Für Artikel aus der Schnäppchenecke besteht kein Garantieanspruch.
c) die Gewährleistung für (Teile von) Produkten, die Divoza nicht selbst hergestellt hat, oder für Mängel, die auf eine unzureichende oder unsachgemäße Verarbeitung der von Divoza gelieferten Produkte zurückzuführen sind, beschränkt sich auf die Gewährleistung, die Divoza wiederum von seinem Lieferanten oder Verarbeiter erhält, oder auf die in der jeweiligen Branche übliche Gewährleistung;
d) jeglicher Anspruch auf Gewährleistung erlischt bei normaler Abnutzung, wenn sich herausstellt, dass Reparaturen an den Produkten durch Dritte durchgeführt wurden oder wenn die von Divoza bereitgestellten Vorschriften und Richtlinien für Wartung, Verwendung, Installation, Lagerung usw. nicht beachtet wurden;
e) die behauptete Nichterfüllung der Gewährleistungspflicht entbindet die Gegenpartei nicht von den Verpflichtungen, die sich für sie aus diesem oder einem anderen mit Divoza geschlossenen Vertrag ergeben können;
f) jeglicher Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn die Gegenpartei eine Verpflichtung aus einem mit Divoza geschlossenen Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt;
g) Jeglicher Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Mängel auf die Art und Weise zurückzuführen sind, wie die Gegenpartei mit dem Produkt umgegangen ist.
12.2. Die Garantie von Divoza umfasst ausschließlich entweder die Reparatur der Mängel/Defekte oder den Ersatz der mangelhaften Produkte oder die erneute Erbringung der mangelhaften Dienstleistungen oder die vollständige oder teilweise Kündigung des Vertrags und eine anteilige Gutschrift, jeweils nach Ermessen von Divoza. Divoza hat das Recht, eine zuvor diesbezüglich getroffene Entscheidung zu überdenken. Hinsichtlich des Umfangs der Garantie gelten im Übrigen die Bestimmungen des Artikels 13.4.
12.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, leistet Divoza auf (Reparatur-)Leistungen 3 Monate Gewährleistung nach Lieferung unter Berücksichtigung der unter 12.1 genannten Bedingungen.
13. Haftung von Divoza
13.1. Divoza haftet ausschließlich für die Einhaltung seiner Gewährleistungsverpflichtungen (wie in Artikel 12 beschrieben), außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits, was von der Gegenpartei nachgewiesen werden muss. Divoza haftet daher in keiner Weise für Schäden, die im Zusammenhang mit von ihr gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen entstehen oder durch diese verursacht werden, unabhängig davon, wie diese Schäden entstanden sind und welcher Art sie auch sein mögen.
13.2. Divoza haftet niemals für Schäden, die durch falsche oder nicht autorisierte Verwendung der Produkte durch die Gegenpartei entstehen.
13.3. Divoza haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, immaterielle Schäden, Geschäfts- oder Umweltschäden oder reine Vermögensschäden.
13.4. Wenn Divoza für Schäden haftbar ist, ist die Haftung von Divoza auf den Rechnungsbetrag der entsprechenden gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen beschränkt.
13.5. Es steht Divoza frei, zu bestimmen, ob sie die Gegenpartei auf der Grundlage dieses Artikels schadlos hält oder die gelieferte Ware ersetzt.
13.6. Die Gegenpartei stellt Divoza von allen Ansprüchen Dritter, gleich welcher Bezeichnung, frei, die sich auf die Erfüllung des Vertrags durch Divoza für die Gegenpartei beziehen.
13.7. Ist die Haftung von Divoza im Einzelfall versichert, ist die Haftung von Divoza auf die vom Versicherer ausgezahlte Summe begrenzt.
14. Höhere Gewalt
14.1. Im Falle höherer Gewalt ist Divoza berechtigt, nach eigenem Ermessen entweder die Erfüllung des Vertrags für die Dauer der höheren Gewalt auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ein Gerichtsverfahren erforderlich ist und ohne dass Divoza zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet ist. Während der Aussetzung ist Divoza berechtigt und nach deren Ende verpflichtet, den Vertrag wahlweise ganz oder teilweise auszuführen oder zu kündigen.
14.2. Unter höherer Gewalt versteht man jeden Umstand außerhalb der Kontrolle von Divoza – auch wenn dieser zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war –, der die Erfüllung des Vertrags dauerhaft oder vorübergehend verhindert oder erschwert, sowie, soweit nicht bereits inbegriffen, Krieg, Überschwemmungen, Material-, Ausrüstungs- oder Arbeitsmittelknappheit, Mangel an Arbeitskräften und andere ähnliche Ereignisse und/oder schwerwiegende Störungen im Betrieb von Divoza oder einem seiner Lieferanten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Umstände, die die höhere Gewalt verursachen, in den Niederlanden oder in einem anderen Land eintreten.
15. Suspendierung und Auflösung
15.1. Divoza ist berechtigt, ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention die Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder ihn ganz oder teilweise zu kündigen, ohne zu Schäden oder Garantien verpflichtet zu sein und unbeschadet seiner sonstigen Rechte, in den folgenden Fällen:
a) wenn die Gegenpartei eine Verpflichtung aus dem mit Divoza geschlossenen Vertrag oder einem damit verbundenen Vertrag nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt;
b) wenn berechtigte Gründe für die Befürchtung bestehen, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen gegenüber Divoza nicht nachkommen kann oder wird und einer schriftlichen Mitteilung von Divoza nicht innerhalb der darin gesetzten Frist Folge geleistet wurde;
c) wenn die Gegenpartei bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, Sicherheiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten und diese Sicherheiten nicht geleistet werden oder nicht ausreichen;
d) im Falle eines Konkurses, einer Zahlungseinstellung, einer Schließung, einer Liquidation oder einer vollständigen oder teilweisen Übertragung (des Unternehmens) der Gegenpartei – mit oder ohne Sicherheit –, einschließlich der Übertragung eines wesentlichen Teils ihrer Forderungen.
15.2. In jedem der in Artikel 15.1 genannten Fälle sind alle Forderungen von Divoza gegenüber der Gegenpartei sofort und vollständig fällig und zahlbar.
16. Ablauf
16.1. Jegliche Ansprüche gegen Divoza und Dritte, die von Divoza bei der Erfüllung des Vertrags eingeschaltet werden, auch aufgrund von Tatsachen, die die Behauptung rechtfertigen würden, dass das gelieferte Produkt oder die erbrachte Dienstleistung nicht dem Vertrag entspricht, verjähren in jedem Fall ein Jahr nach Lieferung bzw. Leistungserbringung. Bei Mängeln, die bei Übergabe nicht bereits erkennbar waren, gilt eine Frist von einem Jahr ab Auftreten des Mangels. Alle Ansprüche eines Verbrauchers gegenüber Divoza verjähren zwei Jahre, nachdem der Verbraucher Divoza hierüber in Kenntnis gesetzt hat.
17. Geistiges Eigentum
17.1. Alle (in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Formen, Modellen, Werkzeugen, Bildern, Software, Zeichnungen usw. enthaltenen Informationen und die damit verbundenen gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte oder gleichwertigen Rechte werden und bleiben Eigentum von Divoza, auch wenn der Gegenpartei Kosten für deren Erstellung in Rechnung gestellt wurden. Die Gegenpartei stellt sicher, dass diese niemals ganz oder teilweise kopiert, weitergegeben oder Dritten zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden und dass ihr Inhalt nicht an Dritte weitergegeben wird, es sei denn, Divoza hat hierzu zuvor eine schriftliche Zustimmung erteilt.
17.2. Divoza übernimmt keinerlei Garantie dafür, dass die an die Gegenpartei gelieferten Produkte keine schriftlichen oder ungeschriebenen geistigen und/oder gewerblichen Eigentumsrechte Dritter verletzen.
18. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
18.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Divoza und der Gegenpartei gilt niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts und ausländischer Gesetze wird ausdrücklich ausgeschlossen.
18.2. Für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend.
18.3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem/den Vertrag/Verträgen und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, unterliegen der Entscheidung des zuständigen Gerichts im Bezirk Nordniederlande, Standort Groningen. Divoza ist jedoch jederzeit berechtigt, den Streitfall dem Gericht vorzulegen, das aufgrund des Sitzes der Gegenpartei für die Entscheidung des Streitfalls zuständig ist.
